Eine Sprachentwicklungsstörung (SES) oder Sprachentwicklungsverzögerung (SEV) kann im Rahmen einer primären Störung (z.B. bei Hörbeeinträchtigungen, Lernbehinderungen, bei genetischen Syndromen) oder unabhängig als spezifische Sprachentwicklungsstörung (SSES) vorliegen.

Hierbei können eine oder mehrere sprachliche Ebenen betroffen sein. Das heißt, ein Kind kann Probleme mit der Lautbildung/Artikulation, dem Wortschatz und/oder der Grammatik/Satzbildung haben. Da allerdings in der Sprachentwicklung zwischen den einzelnen Kindern große Unterschiede bestehen, ergeben sich für Sie als Eltern viele offene Fragen.

Ist es noch normal, dass mein Kind tomm mal und nicht komm mal oder Tatze anstatt Katze sagt?

Nicht alle Laute werden gleichzeitig erworben. Manche Laute sind einfacher zu produzieren und werden früher korrekt ausgesprochen als andere. Es gibt aber verlässliche Angaben darüber, in welchem Lebensjahr die meisten Kinder bestimmte Laute erworben haben.

Wie lange soll man gespannt auf die ersten verständlichen Wörter warten? Wie viele Wörter muss mein Kind mit 2, 3 oder 4 Jahren verstehen und sprechen können?

Einige Meilensteine für ihr Kind in der Wortschatzentwicklung sind die ersten Wörter mit 12-13 Monaten, 50 Wörter bis zum 2.Lebensjahr und Zweiwortäußerungen ab dem 18. Lebensmonat. Ein ausreichend großer Wortschatz ist dabei Voraussetzung für den Aufbau einer Grammatik. Spricht z.B. ein Kind mit 2 Jahren noch keine 50 Wörter, ist es ein so genannter Late Talker und trägt ein erhöhtes Risiko für eine Sprachentwicklungsstörung.

Wann spricht mein Kind einen korrekten ganzen Satz?

Die Stellung der Worte in einem Satz unterliegt einem Regelwerk, welches sich die Kinder im Laufe ihrer Sprachentwicklung aneignen. Auch hier gibt es Angaben dazu, zu welchem Zeitpunkt der Sprachentwicklung Kinder die Worte in welche Reihenfolge bringen und Wörter so in einen Satz einfügen können, dass es sich wie bei den Erwachsenen anhört.

Wenn Sie sich Sorgen um die Sprachentwicklung ihres Kindes machen, dann sprechen sie mit ihrem Kinder-, Hals-Nasen-Ohren- oder sonstigem behandelnden Arzt/Ärztin. Schildern Sie ihre Bedenken und bitten um Abklärung. Bevor eine Heilmittelverordnung für Sprachtherapie ausgestellt wird, überprüft der Arzt meist die Hörfähigkeit ihres Kindes.