Eine wichtige Voraussetzung für Kinder, eine Sprache zu erlernen, ist eine gute Hörfähigkeit. Schon kurz nach der Geburt wird durch einen Hörtest die Hörfähigkeit des Kindes überprüft.
Eine Schallempfindungsschwerhörigkeit (Störung des Innenohrs, der „Cochlea“) kann zu diesem Zeitpunkt ausgeschlossen werden. Eine Hörminderung oder Hörstörung kann auch aufgrund einer Schallleitungsschwerhörigkeit im äußeren Ohr und im Mittelohr verursacht sein. Die häufigste Ursache dafür sind akute oder chronische Mittelohrentzündungen. Um den Schweregrad einer Hörstörung festzustellen, sind verschiedene Hörtests möglich, die meist die aktive Mitarbeit des Kindes erfordern. So werden Hörstörungen bei Kindern häufig erst nach dem 2. Lebensjahr erkannt.
Hat Ihr Kind Schwierigkeiten beim Spracherwerb? Reagiert es nicht oder selten auf Geräusche, die sich außerhalb seines Blickumfeldes befinden? Zeigt Ihr Kind Verhaltensauffälligkeiten, motorische Unruhe und ist es häufig sehr laut? Ist Ihr Kind zurückgezogen und verweigert sich?
Dies könnten Indizien für eine Hörstörung sein. Denn schon bei einer leichten Schwerhörigkeit (bis 40 dB) ist ein normaler Spracherwerb gefährdet und Sekundärsymptome wie Verhaltensauffälligkeiten sind die Folge. Es ist daher wichtig, eine mögliche Hörstörung frühzeitig zu erkennen und zu behandeln. Hörtests werden durch den Kinder- oder HNO-Arzt sowie Pädaudiologen durchgeführt. Auch das Vorstellen des Kindes in einer Hörberatungsstelle ist eine Möglichkeit. Wurde die Hörstörung diagnostiziert und behandelt bzw. wurde das Kind mit einem Hörgerät oder Cochlea Implantat versorgt, ist begleitend eine Sprachtherapie notwendig, in der sprachliche Auffälligkeiten individuell behandelt werden.